E-Rechnung Architekten – Rechtliche Grundlagen & Pflichten
- Bernhard Adler

- vor 22 Stunden
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Die Rechnung per Post, Stempel drauf, ab in die Akte: Das hat lange funktioniert, bremst aber heute Projekte aus. Elektronische Rechnungen sind kein Randthema mehr, sondern Pflicht. Gerade Architekturbüros profitieren davon, weil Abläufe rund um HOAI-Phasen, Abschlagszahlungen und projektbezogene Kostenstellen strukturierter, prüfbarer und schneller werden.
Öffentliche Auftraggeber verlangen längst standardisierte E-Rechnungen – und auch im B2B-Bereich kommen verbindliche Termine. Wer frühzeitig mit einem passenden ERP-System die Basis legt, schützt Honorare vor Verzögerungen und spart tägliche Routinen ein.
Übersicht: Termine und Pflichten ab 2025
B2B in Deutschland (Business-to-Business):
Rechnungen an Behörden müssen nach EN 16931 als E-Rechnung ausgestellt werden.
Bundesweit Pflicht seit 2020, Länder regeln Details über eigene Portale.
Standard: XRechnung, häufig mit Leitweg-ID.
Zeitplan für alle Unternehmen:
Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
Bis 31. Dezember 2026: PDF- oder andere nicht strukturierte Rechnungen noch zulässig, mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 1. Januar 2027: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze; kleine Unternehmen (≤ 800.000 € Vorjahresumsatz) haben Übergangsfrist bis Ende 2027.
Ab 1. Januar 2028: E-Rechnungen für alle Unternehmen verbindlich.
Hinweis: Vorgaben zu Leitweg-ID, Portalen und Einreichungskanälen unterscheiden sich je nach Bundesland und Vergabestelle.
Was eine E-Rechnung wirklich ist
Eine echte E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar. Ein einfaches PDF genügt nicht.
EN 16931: europäischer Kernstandard.
XRechnung: XML-basiertes Profil in Deutschland, Standard für Behörden.
ZUGFeRD: Hybridformat (PDF + eingebettetes XML). Ab Version 2.1.1 kann es EN-16931-konform sein.
Vorteil: Pflichtfelder, Summen, Steuerlogik und Einheiten sind eindeutig definiert und validierbar – das reduziert Rückfragen und Ablehnungen.
Formate im Vergleich
Kriterium | XRechnung (XML) | ZUGFeRD 2.1/2.2 (PDF+XML) | EN 16931 generisch |
Behörden-kompatibilität | Sehr hoch, Standard bei B2G | Je nach Behörde, meist nicht | Abhängig vom Profil |
Lesbarkeit ohne Viewer | Gering | Hoch durch PDF | Variiert |
Maschinenlesbarkeit | Vollständig | Vollständig | Vollständig |
Leitweg-ID-Feld | Ja | Im XML möglich | Ja |
Versand über PEPPOL | Standard | Möglich, wenn XML extrahierbar | Möglich |
Warum die E-Rechnung für Architekturleistungen relevant ist
Abschlags- und Teilschlussrechnungen müssen Referenzen auf Verträge, Losnummern oder PO-Nummern tragen.
HOAI-Positionen werden häufig mit Stunden, Pauschalen oder Prozentanteilen abgerechnet. Bei der Rechnungsstellung müssen diese Einheiten konform zu den erlaubten Codes der E-Rechnung sein.
Öffentliche Auftraggeber prüfen Leitweg-ID, Projektkennzeichen und Zahlungskonditionen streng sowie automatisch. Fehlende Pflichtfelder führen oft zur Ablehnung.
ERP-Funktionen, die den Unterschied machen
Ein gutes ERP-System für Architekten sollte die E-Rechnung nicht als Behelf, sondern nativ unterstützen. Typische Funktionen sind:
Ausgangsrechnungen
Unterstützung für EN 16931, XRechnung und ZUGFeRD.
Pflichtfelder vollständig, inkl. Leitweg-ID, Bestellnummer, Projektangaben.
Export als XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF.
Eingangsrechnungen
Import und Validierung von XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien.
Automatische Beleganlage und Zuordnung zu Projekten.
Layout & Vorlagen
Word-Vorlagen für das sichtbare Layout (Logo, Bankverbindung, Referenzen).
Parallel dazu die maschinenlesbare Datei für Behörden.
Pflichtfelder und Referenzen
Adressdaten, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung.
Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Zahlungsziel.
Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber.
Projekt- und Vergabenummern.
Validierung & Checks
Pflichtfeldprüfung vor dem Versand.
Taxonomie-Check gegen EN 16931.
Hinweise bei fehlenden Angaben (z. B. Leitweg-ID oder Mengeneinheit).

Typische Stolperfallen für Architekturbüros
Fehlende Leitweg-ID: führt oft zur Ablehnung.
Unzulässige Mengeneinheiten: Freitext ist nicht zulässig, Standardcodes (z. B. HUR = Stunde) müssen verwendet werden.
Falsche Steuercodes: bei grenzüberschreitenden Leistungen besonders relevant.
Nachträgliche XML-Änderungen: nur über Storno und Gutschrift erlaubt.
Mehrwert im Tagesgeschäft
Für Architekturbüros bringt die E-Rechnung klare Vorteile:
Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Standards verhindert Ablehnungen.
Qualität: Saubere Strukturdaten verringern Rückfragen.
Tempo: Automatisierter Import spart Buchhaltungszeit und sichert Skontofristen.
Transparenz: Projektbezogene Auswertungen verbessern die Steuerung.
Archivierung: Revisionssichere Ablage statt Papierordner.
Fazit: Wettbewerbsvorteil durch E-Rechnung für Architekten
Die E-Rechnung für Architekten ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Wer saubere Stammdaten pflegt, Pflichtfelder prüft und die Rechnungsprozesse im ERP-System digitalisiert, rechnet schneller ab und wird früher bezahlt. Damit verbessert sich nicht nur die Rechtssicherheit – auch Projektleiter und Geschäftsführung profitieren von mehr Transparenz, weniger Rückfragen und stabilen Cashflows.
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