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E-Rechnung Architekten – Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Die Rechnung per Post, Stempel drauf, ab in die Akte: Das hat lange funktioniert, bremst aber heute Projekte aus. Elektronische Rechnungen sind kein Randthema mehr, sondern Pflicht. Gerade Architekturbüros profitieren davon, weil Abläufe rund um HOAI-Phasen, Abschlagszahlungen und projektbezogene Kostenstellen strukturierter, prüfbarer und schneller werden.

Öffentliche Auftraggeber verlangen längst standardisierte E-Rechnungen – und auch im B2B-Bereich kommen verbindliche Termine. Wer frühzeitig mit einem passenden ERP-System die Basis legt, schützt Honorare vor Verzögerungen und spart tägliche Routinen ein.



Übersicht: Termine und Pflichten ab 2025


  • B2B in Deutschland (Business-to-Business):

    • Rechnungen an Behörden müssen nach EN 16931 als E-Rechnung ausgestellt werden.

    • Bundesweit Pflicht seit 2020, Länder regeln Details über eigene Portale.

    • Standard: XRechnung, häufig mit Leitweg-ID.


    Zeitplan für alle Unternehmen:

    • Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

    • Bis 31. Dezember 2026: PDF- oder andere nicht strukturierte Rechnungen noch zulässig, mit Zustimmung des Empfängers.

    • Ab 1. Januar 2027: Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze; kleine Unternehmen (≤ 800.000 € Vorjahresumsatz) haben Übergangsfrist bis Ende 2027.

    • Ab 1. Januar 2028: E-Rechnungen für alle Unternehmen verbindlich.


    Hinweis: Vorgaben zu Leitweg-ID, Portalen und Einreichungskanälen unterscheiden sich je nach Bundesland und Vergabestelle.



Was eine E-Rechnung wirklich ist


Eine echte E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar. Ein einfaches PDF genügt nicht.

  • EN 16931: europäischer Kernstandard.

  • XRechnung: XML-basiertes Profil in Deutschland, Standard für Behörden.

  • ZUGFeRD: Hybridformat (PDF + eingebettetes XML). Ab Version 2.1.1 kann es EN-16931-konform sein.


Vorteil: Pflichtfelder, Summen, Steuerlogik und Einheiten sind eindeutig definiert und validierbar – das reduziert Rückfragen und Ablehnungen.



Formate im Vergleich

Kriterium

XRechnung (XML)

ZUGFeRD 2.1/2.2 (PDF+XML)

EN 16931 generisch

Behörden-kompatibilität

Sehr hoch, Standard bei B2G

Je nach Behörde, meist nicht

Abhängig vom Profil

Lesbarkeit ohne Viewer

Gering

Hoch durch PDF

Variiert

Maschinenlesbarkeit

Vollständig

Vollständig

Vollständig

Leitweg-ID-Feld

Ja

Im XML möglich

Ja

Versand über PEPPOL

Standard

Möglich, wenn XML extrahierbar

Möglich



Biquanda - Das ERP-System für Dienstleister


Warum die E-Rechnung für Architekturleistungen relevant ist


  • Abschlags- und Teilschlussrechnungen müssen Referenzen auf Verträge, Losnummern oder PO-Nummern tragen.

  • HOAI-Positionen werden häufig mit Stunden, Pauschalen oder Prozentanteilen abgerechnet. Bei der Rechnungsstellung müssen diese Einheiten konform zu den erlaubten Codes der E-Rechnung sein.

  • Öffentliche Auftraggeber prüfen Leitweg-ID, Projektkennzeichen und Zahlungskonditionen streng sowie automatisch. Fehlende Pflichtfelder führen oft zur Ablehnung.



ERP-Funktionen, die den Unterschied machen


Ein gutes ERP-System für Architekten sollte die E-Rechnung nicht als Behelf, sondern nativ unterstützen. Typische Funktionen sind:


Ausgangsrechnungen

  • Unterstützung für EN 16931, XRechnung und ZUGFeRD.

  • Pflichtfelder vollständig, inkl. Leitweg-ID, Bestellnummer, Projektangaben.

  • Export als XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF.


Eingangsrechnungen

  • Import und Validierung von XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien.

  • Automatische Beleganlage und Zuordnung zu Projekten.


Layout & Vorlagen

  • Word-Vorlagen für das sichtbare Layout (Logo, Bankverbindung, Referenzen).

  • Parallel dazu die maschinenlesbare Datei für Behörden.


Pflichtfelder und Referenzen

  • Adressdaten, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung.

  • Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Zahlungsziel.

  • Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber.

  • Projekt- und Vergabenummern.


Validierung & Checks

  • Pflichtfeldprüfung vor dem Versand.

  • Taxonomie-Check gegen EN 16931.

  • Hinweise bei fehlenden Angaben (z. B. Leitweg-ID oder Mengeneinheit).


Screenshot aus dem ERP-System Biquanda, der eine elektronische Eingangsrechnung als Beispiel zeigt.
Beispiel: Elektronische Eingangsrechnung im ERP-System Biquanda


Typische Stolperfallen für Architekturbüros


  • Fehlende Leitweg-ID: führt oft zur Ablehnung.

  • Unzulässige Mengeneinheiten: Freitext ist nicht zulässig, Standardcodes (z. B. HUR = Stunde) müssen verwendet werden.

  • Falsche Steuercodes: bei grenzüberschreitenden Leistungen besonders relevant.

  • Nachträgliche XML-Änderungen: nur über Storno und Gutschrift erlaubt.



Mehrwert im Tagesgeschäft


Für Architekturbüros bringt die E-Rechnung klare Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Standards verhindert Ablehnungen.

  • Qualität: Saubere Strukturdaten verringern Rückfragen.

  • Tempo: Automatisierter Import spart Buchhaltungszeit und sichert Skontofristen.

  • Transparenz: Projektbezogene Auswertungen verbessern die Steuerung.

  • Archivierung: Revisionssichere Ablage statt Papierordner.



Fazit: Wettbewerbsvorteil durch E-Rechnung für Architekten


Die E-Rechnung für Architekten ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Wer saubere Stammdaten pflegt, Pflichtfelder prüft und die Rechnungsprozesse im ERP-System digitalisiert, rechnet schneller ab und wird früher bezahlt. Damit verbessert sich nicht nur die Rechtssicherheit – auch Projektleiter und Geschäftsführung profitieren von mehr Transparenz, weniger Rückfragen und stabilen Cashflows.



Überzeugen Sie sich selbst und erfahren Sie mehr über Biquanda.


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