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  • AutorenbildBernhard Adler

Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit ✝


Mit dem EuGH-Urteil von 2019 wurde entschieden, dass demnächst alle Arbeitnehmer in Europa ihre Arbeitszeit erfassen müssen. 🤬


Das Bundesarbeitsministerium hat bereits angekündigt, die #Arbeitszeiterfassungspflicht bereits 2022 gesetzlich zu verankern.


Dies bedeutet auch das Ende der Vertrauensarbeitszeit und alle Unternehmen, die bisher noch keine Zeiterfassung verwenden, müssen sich nun mit dem Thema auseinandersetzen. 😵


Bisher ist im Arbeitsrecht nur vorgeschrieben, dass Überstunden und die #Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen erfasst werden müssen. Eine grundsätzliche Pflicht zur #Zeiterfassung gibt es momentan noch nicht.


Aktuelle Regelungen in Bezug auf Arbeitszeiterfassung finden Sie hier: https://lnkd.in/eAqdGs4Q 💡


Wer sich hier nicht nur auf die Arbeitszeiterfassung konzentriert, kann die Chance nutzen, darüber sein Projektcontrolling und andere Prozesse (Urlaubsverwaltung, etc.) zu optimieren und dies erreicht man am besten mit einer integrierten Lösung. 💡


In unserem nächsten Post werden wir auf einfache und intuitive Lösungen eingehen.


Bei Lösungsvorschlägen zu einer integrierten Lösung zur Zeiterfassung, kontaktieren Sie uns gerne über 👉 biquanda.com


Nutzen Sie bereits eine Zeiterfassung? In welcher Form? 🤓






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