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Spesenabrechnung automatisieren: Pauschalen & Dreimonatsfrist

  • Autorenbild: Bernhard Adler
    Bernhard Adler
  • vor 16 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen profitieren von engagierten Außendienstteams und Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen, doch die Verwaltung und Kontrolle von Spesenabgaben gehört selten zu den Lieblingsaufgaben in der Buchhaltung. Wer einmal versucht hat, eine Vielzahl von Spesenabrechnungen per Hand oder mit Excel zu erstellen und dabei alle relevanten Belege zu sammeln, weiß, wie schnell kleine Fehler große finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Vor allem dann, wenn gesetzliche Änderungen, länderspezifische Regeln und unternehmensinterne Vereinbarungen ins Spiel kommen.

Veraltete Methoden geraten hier schnell an ihre Grenzen und machen Platz für eine digitale Lösung: Automatisierte Spesenabrechnung. Mit dem Einsatz moderner Software lassen sich auch komplexe Herausforderungen bezüglich Reisekosten präzise, zeitsparend und fehlerfrei meistern.



Spesen systematisch erfassen: Die Basisregeln kennen


Spesenabrechnung ist kein Hexenwerk – sofern strukturierte Vorgaben und Prozesse herrschen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Dienstreisen bestimmte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen gelten. Diese unterscheiden sich je nach Reisedauer, –ziel und Art der Tätigkeit. Jede Geschäftsreise bringt potenziell einen Anspruch auf steuerfreie Erstattung von:

  • Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtungskosten

  • Reisenebenkosten (z. B. Parkgebühren, Maut, WiFi)


Ohne klare Systematik geht hier schnell der Überblick verloren. Besonders bei mehrtägigen Auslandsreisen oder häufig wechselnden Standorten hilft ein digital gestütztes Tool, um die Spesenabrechnung tagesgenau zu dokumentieren und rechtssicher zu berechnen.



Pauschalen und ihre Tücken – Wie ein ERP-System entlastet


Gesetzeskonforme Pauschalen werden jährlich angepasst und unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, sondern teilweise sogar von Stadt zu Stadt, etwa bei Übernachtungskosten.


Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2025 in Deutschland?

Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands gelten auch im Jahr 2025 die gleichen Verpflegungspauschalen wie im Vorjahr. Bei einer Reisedauer zwischen 8 und 24 Stunden kann eine Halbtagespauschale von 14 Euro angesetzt werden. Für Reisen, die mindestens 24 Stunden dauern, beträgt die Ganztagespauschale 28 Euro pro Tag.


Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2025 in Österreich?

Für Geschäftsreisen innerhalb Österreichs gelten im Jahr 2025 folgende Verpflegungspauschalen: Bei einer Reisedauer zwischen 3 und 11 Stunden können 2,50 Euro pro Stunde als Pauschale angesetzt werden. Ab einer Abwesenheit von mindestens 12 Stunden beträgt die Tagespauschale 30 Euro pro Kalendertag.


Ein typischer Stolperstein: Nicht jeder Mitarbeitende kennt die aktuellen Pauschalen. Auch halten sich diese Beträge selten im Kopf. Manuelles Nachschauen ist fehleranfällig und unnötig zeitaufwendig. Ein spezialisiertes ERP-System für die Spesenabrechnung integriert sämtliche Pauschalen bereits im System. Das bedeutet:

  • Automatische Zuweisung der richtigen Werte für das jeweilige Reiseziel

  • Berücksichtigung von Inlands- und Auslands-Pauschalen

  • Aktualisierung bei Gesetzesänderungen ohne Anpassungsaufwand für das Unternehmen


Das Ergebnis ist finanzielle Sicherheit – sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende. Niemand muss mehr fürchten, steuerliche Vorgaben versehentlich zu verletzen oder Ansprüche zu verpassen.



Gesetzeskonforme Kürzung gestellter Mahlzeiten


In der Praxis stellt sich häufig die Frage: Wie gehe ich bei der Reisekostenabrechnung vor, wenn ich als Arbeitgeber das Frühstück, Mittagessen oder Abendessen übernommen habe? Die Antwort gibt das Einkommensteuergesetz: Für jede gestellte Mahlzeit muss ein pauschaler Kürzungsbetrag abgezogen werden.


Welche Kürzungen gelten bei gestellten Mahlzeiten gelten 2025 in Deutschland?

Für das Jahr 2025 gelten in Deutschland bei der Verpflegungspauschale folgende Kürzungsbeträge für gestellte Mahlzeiten: Für ein Frühstück werden 20 % abgezogen, für ein Mittagessen und für ein Abendessen jeweils 40 %.

Mahlzeit

Kürzungsbetrag (Prozent)

Abzugswert bei 28 €

Frühstück

20%

5,60 €

Mittagessen

40%

11,20 €

Abendessen

40%

11,20 €

Die Tabelle zeigt auf einen Blick, welche Kürzungsbeträge für gestellte Mahlzeiten im Jahr 2025 gelten und wie hoch die jeweiligen Abzugswerte bei der Verpflegungspauschale von 28 € sind.


Genau dieser strukturierte Überblick sorgt für finanzielle Genauigkeit und Transparenz bei der Spesenabrechnung. Während früher jede einzelne Kürzung mühsam per Hand berechnet werden musste, übernimmt heute ein ERP-System diese Aufgabe automatisch und fehlerfrei – ein Klick genügt, und alle Abzüge werden korrekt angewendet. Das spart nicht nur Zeit, sondern schützt auch zuverlässig vor teuren Fehlern und sorgt für eine rechtssichere Abrechnung.


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Doppelte Spesen smart regeln


Nicht selten gelten in Unternehmen, insbesondere dort, wo laufend Mitarbeiter zwischen Projekten und Einsatzorten wechseln, eigene oder branchenspezifische Vorgaben für sogenannte doppelte Spesen. Diese entstehen zum Beispiel, wenn ein Monteur regelmäßig zwischen Wohnort und wechselnden Baustellen pendelt oder im Ausland mehrere Projektphasen durchläuft.


Ein ERP-System erlaubt es, diese firmenspezifischen Regelungen festzulegen und nahtlos in die Abrechnung zu integrieren. Das bedeutet:

  • Anpassbare Spesenregeln für unterschiedliche Teams oder Länder

  • Automatische Erkennung mehrfacher Einsatzorte

  • Rechtssichere Doku unabhängig vom Reiseziel


So bleiben selbst außergewöhnliche Abrechnungsszenarien übersichtlich und revisionssicher.



Die Dreimonatsfrist im Fokus digitaler Kontrolle


Eine der anspruchsvollsten gesetzlichen Vorgaben betrifft die Verpflegungskosten: Die Dreimonatsfrist.


Wie funktioniert die Dreimonatsfrist bei Spesen?

Die Dreimonatsfrist besagt, dass Verpflegungspauschalen für denselben auswärtigen Einsatzort nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten steuerfrei gezahlt werden dürfen. Nach Ablauf dieser drei Monate sind weitere Pauschalen für denselben Ort grundsätzlich steuerpflichtig. Erst wenn eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen ohne Tätigkeit an diesem Einsatzort erfolgt, beginnt die Frist erneut. Diese Regel soll verhindern, dass dauerhaft steuerfreie Spesen für einen quasi festen Arbeitsplatz gezahlt werden.


Viele Unternehmen scheitern an der Übersicht: Wer war wann, wie oft und wie lange am selben Ort? Eine manuelle Kontrolle, die alle Belege einbezieht, ist ab etwa 10 Mitarbeitenden kaum mehr machbar. Die passende Software übernimmt diese Aufgabe:

  • Prüfung aller Reisen auf die Dreimonatsfrist im Hintergrund

  • Automatische Benachrichtigung bei Fristüberschreitung

  • Vorschlag zum Wechsel in steuerpflichtige Erstattung


Damit ist selbst dieses komplexe Detail kein Stolperstein mehr und alle Prozessbeteiligten können sich auf sichere Abrechnungen verlassen.


Wie der Reiseassistent den Abrechnungsprozess revolutioniert


Im Zentrum moderner Spesenabrechnung steht der digitale Reiseassistent im ERP-System. Er leitet Nutzende Schritt für Schritt durch die gesamte Prozesserfassung: Von der Eingabe der Reisedaten, über die länderspezifische Pauschalenermittlung, bis zur automatischen Verrechnung gestellter Mahlzeiten und der direkten Prüfung auf gesetzliche Fristen.


Das bedeutet in der Anwendung:

  • Geführter Workflow, keine Eingabe vergessen

  • Intelligente Vervollständigung offener Felder

  • Sofortige Berechnung und Anzeige der Spesensummer

  • Einfache Korrektur- und Prüfoption


Mit einem digitalen Reiseassistenten steigern Unternehmen nicht nur die Geschwindigkeit ihrer Prozesse, sondern erhalten auch eine dokumentierte Nachvollziehbarkeit, die als Belege bei internen Audits wie auch bei Steuerprüfungen den Unterschied machen kann.


Vorteile auf einen Blick

  • Zeitersparnis: Mehrere Stunden pro Monat weniger Aufwand für die Buchhaltung.

  • Fehlervermeidung: Reduzierte Rückfragen und Nachberechnungen.

  • Steuerliche Sicherheit: Immer aktuelle Rechtslage automatisch umgesetzt.

  • Transparenz: Klare und verständliche Übersicht für Mitarbeitende und Führungskräfte.


Beispiel: Reisekostenvorgang im ERP-System Biquanda
Beispiel: Reisekostenvorgang im ERP-System Biquanda

Spesenmanagement als Wettbewerbsvorteil


Automatisierung von Spesenabrechnung und Reisekostenprozessen ist längst zur Visitenkarte moderner Unternehmen geworden. Sie schafft nicht nur transparente Kostenstrukturen, sondern fördert auch das Vertrauen in die Unternehmensführung. Mitarbeitende spüren, dass auf ihre Ansprüche geachtet wird, und Compliance-Vorgaben werden zuverlässig eingehalten.

Gerade in Branchen, in denen häufig und flexibel gereist werden muss, schafft ein digitalisiertes Spesenmanagement handfeste Vorteile: Die Zeitersparnis in der Verwaltung, die steuerliche Korrektheit und vor allem die Minimierung von Risiken durch Fehlbuchungen oder vergessene Abzüge stärken langfristig den wirtschaftlichen Erfolg.

Wer heute auf eine automatisierte Lösung setzt, überzeugt nicht nur bei der nächsten Steuerprüfung, sondern auch im Wettbewerb um die besten Talente, die zunehmend flexible und effiziente Prozesse erwarten. Spesenabrechnung mutiert damit vom ungeliebten Pflichtprogramm zum echten Erfolgsfaktor im Unternehmen.



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