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  • AutorenbildBernhard Adler

Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. 🏔⚒⏰

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Diese und andere Ausnahmen aus dem #Arbeitszeitgesetz sind für Sie vermutlich nicht relevant. Daher haben wir hier nur das für die Meisten Wichtigste zusammengefasst:


Kurz und knapp:

🔹 Die #Arbeitszeit an Werktagen darf 8h pro Tag nicht überschreiten

🔹 Sie kann auf 10h verlängert werden

🔹 der Durchschnitt der Arbeitszeit pro Tag darf innerhalb von 24 Wochen die 8h täglich jedoch nicht überschreiten

🔹 An Sonn- und Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden

🔹 Arbeitgeber dürfen in Ausnahmefällen die Arbeit and Sonn- und Feiertagen anordnen (Direktionsrecht des Arbeitgebers)

🔹 Dies gilt nicht für: Krankenhäuser, Restaurants, Tankstellen, etc.


Folgende Arbeitnehmer sind hiervon ausgeschlossen

❗ Leitende Angestellte und Chefärzte

❗ Arbeitnehmer in der Pflege

❗ Mitarbeiter in der Luftfahrt

❗ Arbeitnehmer der Kirchen, die Gottesdienste gestalten


Zu beachten: Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt das #Jugendarbeitsschutzgesetz, um diese besonders zu schützen.


Wie auch in unserem letzten Post zu #Arbeitspausen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeiten zu kontrollieren. 🔍


Verstöße zählen als Ordnungswidrigkeit und können zu Geldbußen in Höhe von 15.000 € führen. 💸


Die Gewerbeaufsicht ⚖ führt bei Verdacht Besichtigungen in Betrieben durch, um Verstöße aufzudecken (im Jahr 2019 waren dies bspw. rund 150.000 in knapp 62.000 Betrieben)


Eine elektronische #Arbeitszeiterfassung ⏰ mit entsprechenden Prüfungen ist zu diesem Zweck sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber Gold wert.


Hier erfahren Sie mehr, wie Biquanda Sie bei der Einhaltung und Prüfung der Arbeits- und Pausenzeiten unterstützen kann 👉 biquanda.com/zeiterfassung


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